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Gilt das Widerrufsrecht auch Vermietungen?

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Gilt das Widerrufsrecht auch Vermietungen?
In welchen Fällen ist kein Widerrufsbutton erforderlich?

Das Widerrufsrecht gilt gemäß §312g BGB Absatz 9 nicht bei:

  • B2B Vermietungen
  • Fahrzeugvermietungen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, was ja bei Vermietungen an privat fast immer der Fall ist.

Ein Wiederrufs-Button ist also in denn allermeisten Fällen von Vermietung / Eventbuchungen u.ä. nicht notwendig.
Im Zweifel lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ob bspw. die Vermietung eines Rasenmähers eine „Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ ist, muss jeder Unternehmer für sich einschätzen. Bootsvermietungen oder Kanutouren sind sicherlich eindeutigere Fälle.

Falls Sie zu dem Schluss kommen, dass für Ihr Geschäft das Widerrufsrecht gilt, genügt es, einen Widerrufsbutton auf die Webseite und ggf. die Buchungsbestätigungs-E-Mail zu bringen, der dann eine E-Mail des Kunden an  Ihr Unternehmen auslöst und / oder wie ein Anfrageformular funktioniert, also Kundendaten und Buchungsnummer sendet mit Hinweis / Text „Widerruf“.

Rentware stellt keinen Widerrufsbutton zur Verfügung, denn die Hauptanforderung des Gesetzes besteht darin, auf der Webseite einen direkt zugänglichen, gut sichtbaren Button zu platzieren, über den dann der Widerruf per Formular oder E-Mail gesendet werden kann.
Rentware kann aber nicht automatisiert einen Button auf Ihrer Webseite platzieren, der diese Anforderungen sicherstellt, denn wir haben keine Kontrolle über Ihre Webseite.

§312g BGB Absatz 9 siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html