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Ready für E-Rechnungen mit Rentware

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Mit Rentware sind Sie als Vermieter rechtzeitig (in 2025) ready für E-Rechnungen!
Aber bleiben Sie entspannt!
Die Pflicht für E-Rechnungen betrifft ab 2025 zunächst nur den Empfang von Rechnungen, also Ihren Rechnungseingang in der Buchhaltung.
Frühestens ab 01.01.2027 müssen Sie auch Rechnungen als E-Rechnungen an Ihre Kunden versenden (also im Rechnungsausgang).
Das betrifft aber auch nur Rechnungen an Unternehmen, also im B2B Geschäft, denn Privatkunden benötigen keine Rechnungen und haben auch gar kein Anrecht darauf. Eine Buchungsbestätigung und eine Zahlungsbestätigung ist für Privatkunden ausreichend.

Bis Ende 2026 dahin können Sie an andere Firmen im B2B-Geschäft weiter Rechnungen als PDF oder per Brief versenden und wenn Ihr Jahresumsatz unter 800.000€ liegt sogar bis Ende 2027. An Privatkunden wird das auch nach 2027 und immer möglich sein (weil Privatpersonen ja gar keine Software benutzen, um Rechnungen im neuen elektronischen Format überhaupt anzeigen/lesen zu können.

Trotzdem werden wir in 2025 die E-Rechnungs-Option anbieten, sodass sie optional dieses Verfahren verwenden können.

Sie als Unternehmer müssen ab 2025 zunächst nur in der Lage sein, Eingangs-Rechnungen im elektronischen Format in der Buchhaltung einlesen zu können.